Skiurlaub in Italien & Südtirol
In Italien und Südtirol gelten strenge Regeln für Skifahrerinnen und Skifahrer. Wer dort auf die Piste geht, sollte folgende Sicherheitsbestimmungen genau kennen:
Warum Skifahrer eine Haftpflicht brauchen
Alle Skifahrenden, die in Italien und Südtirol auf die Piste gehen, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Regel besteht bereits seit Januar 2022. Diejenigen, die keine solche Versicherung haben oder diese nicht nachweisen können, sollen vor Ort die Möglichkeit bekommen, gemeinsam mit dem Skipass auch eine entsprechende Tages-Police abzuschließen
Gut zu wissen:
Setze dich rechtzeitig mit deinem Versicherer oder Berater in Verbindung. Du erhältst dann ein Dokument, in dem der Nachweis für die Haftpflicht auf Englisch oder Italienisch erbracht ist
Was leistet eine private Haftpflichtversicherung!
Laut Gesetz gilt: Wer anderen einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen.
Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt die private Haftpflichtversicherung:
- die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
- die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
- bei verletzten Personen die Bergungskosten, Behandlungskosten, den Verdienstausfall und oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente.
Darüber hinaus wehrt die Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind (“passiver Rechtsschutz“). Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflicht bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.
Helmpflicht für Minderjährige ausgeweitet
Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien auch eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes richtete sich bisher nur an Kinder bis 14 Jahre, nun gilt sie für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre. Außerdem muss der Helm CE-zertifiziert sein.
0,5 Promille-Regel auch auf der Piste
Alkoholisierte Skifahrerinnen und Skifahrer müssen auf Italiens Pisten mit hohen Geldbußen rechnen. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250 und 1000 Euro verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden. Polizei und Sicherheitskräfte seien dazu befugt, entsprechende Alkoholkontrollen durchzuführen.
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